Die Tagespflege ist eine von den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern anerkannte Versorgungseinrichtung. Jeder Pflegebedürftige, der in seiner Wohnung wohnt, hat Anspruch auf Kostenübernahme für die Tagespflege.
Die monatliche Kostenübernahme der Pflegekasse richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad. Für den Besuch der Tagespflege wird ein Tagessatz berechnet.
Erfahren Sie hier, welche Leistungen Ihnen für Ihren Pflegegrad zustehen:
Grad der Pflegebedürftigkeit | max. monatl. Leistung der Pflegekasse |
Pflegegrad 1 | bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
Gerne erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten der Finanzierung in einem persönlichen Beratungsgespräch.